The Bulldog vs Red Bull
2003 klagte Red Bull The Bulldog um mit dem Verkauf ihrer Produkte, die das "Bull" Element enthalten, zu stoppen.
2007 entschied das Gericht, dass die zwei Marken zu unterschiedlich sind und die Klagen von Red Bull werden abgewiesen.
Im Sommer 2009 trifft der Europäische Gerichtshof eine wichtige Entscheidung in einem anderen Fall (L’Oreal/Bellure), welches einen grossen Einfluss auf den Bulldog-Fall hat.
Am 2. Februar 2010 entscheiden die Richter, dass "Bull" das unverwechselbare Element der Firma Red Bull ist und das es eine gewisse Übereinstimmung zwischen den zwei Marken gibt. Deshalb muss The Bulldog die Produktion und den Vertrieb einstellen und Red Bull den entstandenen finanziellen Schaden ersetzen. Lese weiters diesen Artikel.